BAföG Rechner
Der Staat „springt“ nur dann finanziell ein, wenn das eigene Einkommen, das Einkommen des Ehegatten (soweit vorhanden) und das der Eltern nicht ausreichen, um dem Auszubildenden die Ausbildung zu ermöglichen. Die Berechnung der Studienunterstützung setzt sich Hauptsächlich aus den Komponente der Einkünfte der oben genannten Personen zusammen diese verläuft wie folgt:
- Verdienst des Auszubildende
- Einkommen des Ehegatten (falls vorhanden)
- Einkünften der Eltern.