Bedarfssätze
Die Bedarfssätze setzen sich zusammen aus dem Grund- und dem Wohnbedarf. So beinhaltet der Bedarfssatz für einen auswärts wohnenden Studierenden von insgesamt 595 ¤ den Grundbedarf von 373 ¤ und den Wohnbedarf von 224 ¤.style="display:inline-block;width:336px;height:280px"
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Nicht bei den Eltern wohnende Studierende können zusätzlich einen Pauschalbetrag erhalten, wenn die Miet- und Nebenkosten steigen. Für Studenten und Auszubildende, die beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhöht sich der Bedarfssatz um 62 ¤. Zudem ist ein Pflegeversicherungszuschlag von 11 ¤ vorgesehen. Der Förderungshöchstsatz liegt so derzeit bei 670 ¤.
Studenten die ein Kind haben, welches das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und mit im selben Haushalt lebt, erhalten zusätzlich für das erste Kind 113 ¤ und für jedes weitere 85 ¤.
Der monotliche Bedarf wird im Bafög mit Pauschalbeträgen beziffert, die Höhe ist dabei abhängig von der Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung.
Eine detaillierte Ausführung der Bedarssätze können Sie der Folgenden Tabelle entnehmen.
Ausbildungsstätte | bei den Eltern wohnend | Inkl. KV- und PV- Zuschlag | Nicht bei den Eltern wohnend | Höchtsatz inkl. KV- + PV- Zuschlag |
1. weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ab der 10. Klasse sowie Fachoberschulen | Keine Förderung | Keine Förderung | 465 ¤ | 538 ¤ |
2. Berufsfachschul- und Fachschulklassen die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln | 216 ¤ | 289 ¤ | 465 ¤ | 538 ¤ |
3. Abendhaupt- und Abendrealschulen, Aufbauschulen, deren Besuch eine abgeschlossen Ausbildung vorraussetzt | 391 ¤ | 464 ¤ | 543 ¤ | 616 ¤ |
4. Fachschulklassen, deren Besuch eine Beraufsausbildung vorraussetzt | 397 ¤ | 470 ¤ | 572 ¤ | 645 ¤ |
5. Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen | 422 ¤ | 495 ¤ | 595 ¤ | 670 ¤ |