Hilfe zum Studienabschluss
Überschreitet der Student der Förderungshöchstdauer für maximal zwölf Monate nach der Regelstudienzeit erhält er eine finanzielle Hilfe zum Studienabschluss. Die Hilfe zum Studienabschluss wird in Form von Bankdarlehen gewährt.style="display:inline-block;width:336px;height:280px"
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Förderung von weiterführenden Studien
Zudem wird die Förderung eines Master- oder Magisterstudienganges ermöglicht, wenn dieser auf einem Bachelor aufbaut und der Auszubildende außer dem Bachelor noch keinen Studiengang abgeschlossen hat. Hierbei ist ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Bachelor und Master nicht erforderlich. Ist der Auszubildende zwischen dem Bachelor und dem aufbauenden Studiengang mindestens drei Jahre erwerbstätig, so erfolgt die Förderung ohne Berücksichtigung des Einkommens der Eltern. Die Altersgrenze muss allerdings eingehalten werden.